Kindesentzug, meist also die Entführung
eines Kindes durch ein Elternteil (in aller Regel entgegen einer
ausdrücklichen Entscheidung eines Gerichts über Sorgerecht oder auch ohne, dass eine solche
bereits getroffen wurde), ist kein seltenes Delikt. In
tausenden Fällen
pro Jahr allein in Deutschland tauchen
Elternteile mit einem oder mehreren Kindern unter, oftmals im Ausland, und gewähren dem
Ehepartner dann keinen Kontakt mehr zum Kind. Dies ist, wenn Kindesentzug
festgestellt wird, grundsätzlich rechtlich zu werten wie eine Entführung;
dies ist Offizialdelikt und wird von der Polizei bei Kenntnis per Gesetz
verfolgt.
Leider ist
es aber in der Praxis so, dass durch sehr unterschiedliche Gesetzgebung in den Ländern,
gerade auch in Ländern der Dritten Welt, wie z.B. vielen muslimischen, afrikanischen oder asiatischen Ländern
oder in Osteuropa es
westeuropäischen Behörden kaum möglich macht, ernsthaft einzugreifen.
Andere Länder auch innerhalb der EU, wie Frankreich, haben eine
unterschiedliche Gesetzgebung, so dass deutschen Behörden die Hände
gebunden sind. So
haben zB. deutsche Elternteile kaum ein Durchgriffsrecht in solchen
Ländern, selbst mit Gerichtsurteilen deutscher Gerichte. Deutsche und
europäische Behörden halten sich mit Hilfe deshalb "vornehm zurück".
Nur sehr selten ist Erfolg via der deutschen Behörden gegeben oder wird überhaupt in Aussicht gestellt.
Unseren Klienten
stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, die wir gemeinsam mit
Klienten eruieren wird, um dann ggf. notwendige Aktionen zu besprechen - ebenso wie die rechtlichen Umstände - und auch zu prüfen, welche Kosten durch eine Rückführung entstehen.
Rückführung des Kindes und Absicherung des oder der Klienten/in stehen
dabei im Vordergrund, wobei natürlich Rücksicht auf die Gesetzgebung zu
nehmen ist. Anders, als Behörden, stehen aber bei
Zusammenarbeit zwischen unseren Expertenteams und dem sorgeberechtigten
Elternteil, dem ein Kind in Deutschland unrechtmässig entzogen wurde,
zusätzliche Möglichkeiten zur Verfügung.
Weiterführende Links
zu diesem Themenbereich (öffnet je ein neues Fenster):
KONTAKTMÖGLICHKEITEN für Kunden der PALADIN RISK ASSESSMENT
zur Hauptseite von Paladin Risk -
Schutzbriefangebote (PraiCard)